Aufgabe der Klassenelternversammlung ist es, die Eltern einer Klasse über die schulischen Angelegenheiten zu informieren und den Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse, zu fördern. Sie verwirklicht in besonderer Weise die Zusammenarbeit der Eltern, der Kinder und der Lehrkräfte.
Die Klassenelternversammlung berät Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Zu Beginn des Schuljahres sollen ihr die in Betracht kommenden Unterrichtsziele bekanntgegeben werden. Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte erläutern Inhalte und Vorhaben.
Die Klassenelternversammlung kann die Schule betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge unterbreiten, insbesondere zu ...
– Art und Umfang der Hausaufgaben
– Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie Durchführung der Leistungsüberprüfungen
– Angelegenheiten der Schulseelsorge
– Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
– Einführung und Anschaffung von Lernmitteln
Der Klassenelternversammlung gehören die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse und der Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer an (Nähere Informationen erhalten Sie in der Schulgremienordnung des Erzbistums Berlin).
Die Eltern wählen aus Ihrer Mitte zwei Klassenelternvertreterinnen bzw. -vertreter. Die Einladungen werden zusammen mit der Tagesordnung durch die Elternvertreterinnen bzw. -vertreter in Absprache mit der Klassenleitung verfasst. Alle Eltern verfügen über das aktive und das passive Wahlrecht. Niemand kann an derselben Schule in mehr als einer Klasse gleichzeitig zur Klassenelternvertreterin bzw. zum Klassenelternvertreter gewählt werden.