Beurlaubungen sind nur in dringenden und begründeten Fällen möglich. Bitte richten Sie Anträge zur Beurlaubung von bis zu drei Schultagen an die jeweilige Klassenleitung in schriftlicher Form. Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei 


a) persönlichen Gründen, wie z.B. einem Arztbesuch, der aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann, 


b) familiären Gründen, wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis,

 
c) Reisen während der Unterrichtszeit, die nach einem schulärztlichen Gutachten dringend erforderlich sind oder für die das Jugendamt dringende soziale Gründe geltend macht und die aus darzulegenden Gründen nicht in der Ferienzeit stattfinden können. 


Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall.

Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen. 

Eine weitere Beurlaubung über die Ferienzeit hinaus ist der Schule, gebunden durch diese Vorschrift, nichtmöglich. Besonders die „Verlängerung“ von Ferien und Feiertagswochenenden ist nicht gestattet. Fehlzeiten direkt vor und nach den Ferien sind mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.


Eine persönlich günstige Urlaubsplanung ist kein Grund für das Fernbleiben vom Unterricht. Wir bitten Sie daher eingehend um eine termingemäße Urlaubsplanung Ihrerseits. Diese Genehmigung erfolgt über die Schulleitung. Entsprechende Vordrucke sind im Sekretariat erhältlich. 


Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:


–      Kirchliche Veranstaltungen, z. B. Montag nach der Erstkommunion
–      Heilkuren, Kinder-Erholungen und Reha-Maßnahmen 
–      Eheschließungen von Geschwistern
–      Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten
–      Todesfall in der Familie
–      Wohnungswechsel
–      Schwere Erkrankung eines anderen Familienmitgliedes (Bescheinigung der Notwendigkeit durch den Arzt     erforderlich)